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SVS (Sozialversicherung der Selbständigen)
Der österreichische Sozialversicherungsträger für Selbstständige, gewerbliche Unternehmer und freie Dienstnehmer. Pflichtträger für Pensionsversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung mit gewinnabhängigen Beiträgen.
Was die SVS regelt
Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ist der österreichische Sozialversicherungsträger für rund 800.000 gewerblich Selbstständige, neue Selbstständige, freie Dienstnehmer und Bauern. Sie entstand 2020 aus der Fusion der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) mit der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) und ist heute neben der ÖGK (Angestellte) und der BVAEB (öffentlicher Dienst) einer der drei Pflichtversicherungsträger Österreichs.
Die rechtliche Grundlage bildet das Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG) für gewerblich Selbstständige und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) für die land- und forstwirtschaftliche Sparte. Im Unterschied zur ÖGK, die feste Beitragsprozentsätze auf das Bruttogehalt erhebt, berechnet die SVS ihre Beiträge primär gewinnabhängig auf Basis des Einkommensteuerbescheids — mit einer typischen Verzögerung von zwei bis drei Jahren, was bei Einkommensschwankungen zu hohen Nachzahlungen führen kann.
Die SVS deckt drei Versicherungszweige ab: Pensionsversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung. Die Arbeitslosenversicherung ist für Selbstständige hingegen freiwillig (Opt-in-Modell seit 2009).
Beitragsstruktur 2025
Die laufenden Beitragssätze betragen für gewerblich Selbstständige nach GSVG:
- Pensionsversicherung: 18,5 % der Beitragsgrundlage
- Krankenversicherung: 6,8 %
- Unfallversicherung: 134,40 Euro Jahres-Pauschalbeitrag (2025)
- Selbstständigenvorsorge: 1,53 % (entspricht der "Abfertigung Neu" für Selbstständige)
Insgesamt liegt die laufende Belastung bei rund 26,83 % zuzüglich Pauschalen. Die Höchstbeitragsgrundlage 2025 beträgt 7.770 Euro pro Monat (93.240 Euro jährlich), die Mindestbeitragsgrundlage rund 6.613 Euro jährlich für die Krankenversicherung. In den ersten beiden Jahren der Selbstständigkeit gilt eine reduzierte Mindestbeitragsgrundlage.
Beispielrechnung
Ein Wiener IT-Freelancer erzielt 2025 einen steuerlichen Gewinn von 75.000 Euro. Die SVS-Beiträge für dieses Jahr werden vorläufig auf Basis des Einkommens 2022 (damals 45.000 Euro) berechnet — das ergibt eine vorläufige Quartalsvorschreibung von rund 3.020 Euro. Wenn 2027 der Steuerbescheid für 2025 ergeht, kommt es zu einer Nachverrechnung auf Basis der 75.000 Euro. Die Nachzahlung beträgt rund 8.000 Euro auf einen Schlag — ein klassisches Liquiditätsrisiko, das Freelancer mit einer separaten "SVS-Rücklage" abfedern.
Begriffe rund um die SVS
Im Umfeld der SVS tauchen regelmäßig die Begriffe GSVG, BSVG, ASVG, ÖGK, BVAEB, Beitragsgrundlage, Höchstbeitragsgrundlage, Pflichtversicherung, Selbstständigenvorsorge sowie die freiwillige Arbeitslosenversicherung auf.
Praktische Fragen
Was passiert, wenn ich nebenbei selbstständig bin und in der ÖGK pflichtversichert? Bei einer Nebenselbstständigkeit unterhalb der Versicherungsgrenze (2025: 6.613,20 Euro Jahresgewinn) ist man von der SVS-Pflichtversicherung befreit, kann aber freiwillig Opt-in wählen. Darüber gilt Doppelversicherung mit anteiligen Beiträgen.